Rechtliche Hinweise

Die Angaben auf dieser Internetseite werden ggf. schon vor Beginn eines etwaigen öffentlichen Angebots und vor Veröffentlichung der jeweiligen Verkaufsunterlagen (insbesondere Verkaufsprospekte, Basisinformationsblatt, Wertpapier-Informationsblatt) verbreitet. Bei den Angaben auf dieser Internetseite handelt es sich um Werbung. Die Angaben enthalten keine vollständigen Informationen über die genannten Finanzinstrumente, sie stellen kein öffentliches Angebot und keine Zeichnungsaufforderung und auch keine individuelle Anlageempfehlung dar. Der Erwerb dieser Finanzinstrumente ist mit erheblichen Risiken verbunden, wobei insbesondere auch ein Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals möglich ist. Maßgeblich und rechtlich verbindlich sind allein die jeweiligen veröffentlichten Verkaufsunterlagen (insbesondere Verkaufsprospekte, Basisinformationsblatt, Wertpapier-Informationsblatt), die vor Beginn des jeweiligen öffentlichen Angebots der jeweiligen Emittentin veröffentlicht und zur Verfügung gestellt werden. Jeder Interessent ist gehalten, die jeweiligen Verkaufsunterlagen vor seiner Investitionsentscheidung zu lesen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in das Finanzinstrument zu investieren, vollends zu verstehen. Die (voraussichtliche) Billigung bzw. Gestattung zur Veröffentlichung der jeweiligen Verkaufsunterlagen durch die zuständige Behörde ist nicht als Befürwortung des angebotenen Finanzinstruments zu verstehen.

Etwaige Angaben zu zukünftigen Marktentwicklungen stellen Prognosen dar. Angaben auf dieser Internetseite zu früheren Wertentwicklungen sowie Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung des jeweiligen Finanzinstruments.

Unsere Kapitalanlagen

Für die gewählte Sprach-/Länderauswahl stehen derzeit keine Produkte zur Verfügung.

Vorteile einer Investition

Herkömmliche Kapitalanlagen

  • Agio/Bearbeitungsgebühren

  • Unkalulkulierbares Risiko bei unplanbarem Ertrag

  • Kapital für lange Zeit gebunden

  • Hohes Risiko durch mangelnde Streuung des Anlagekapitals

  • Kundenservice schwer erreichbar

  • Abhängikeit von Schwankungen am Kapitalmarkt sowie von wirtschaftlichen und

  • politischen Ereignissen

Kapitalanlagen der VIVAT Multitalent

  • Kein Agio/Bearbeitungsgebühren

  • Planbare und attraktive Zinserträge bei kalkulierbarem Risiko

  • Hohe Flexibilität durch quartalsmäßige Zinsauszahlung

  • Risikominimierung durch breite Streuung des investierten Kapitals in unterschiedliche Immobilienprojekte

  • Kompetente Betreuung durch geschultes Personal bei Fragen rund um Ihren Vertrag

  • Unabhängikeit von Schwankungen am Kapitalmarkt sowie von wirtschaftlichen und politischen Ereignissen

Ihre Fragen schnell beantwortet

Allgemein

Wie lange ist die VIVAT bereits am Markt?

VIVAT Solution wurde im August 2012 gegründet. Die Zusammenarbeit von drei renommierten Unternehmen des Finanzsektors ermöglichte die Einführung eines so anspruchsvollen, wie auch für jedermann zugänglichen Produktes. Aufgrund innovativen Denkens und einer mehr als 100-jährigen Erfahrung im Investmentbereich, entwickelten diese Unternehmen das Konzept „Multitalent“.

Weitere Einzelheiten können in unserer Historie eingesehen werden.

Wer darf den Vertrag abschließen?

Natürliche Personen ab 18 Jahren und juristische Personen dürfen den Vertrag abschließen.

Werden die Wertpapiere an einer Börse gehandelt?

Nein, die Wertpapiere sind nicht handelbar und werden aus diesem Grund an der Börse nicht gehandelt.

Wie sieht es mit der Steuer aus?

Die laufenden Zinseinkünfte aus den Nachrangdarlehen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Absatz 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz und unterliegen der Kapitalertragsteuer zuzüglich bei Kirchenzugehörigkeit der Kirchensteuer von 8 % bzw. 9 % in Abhängigkeit vom jeweiligen Bundesland. Der Steuersatz beträgt dabei 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag, also insgesamt 26,375 % zuzüglich eventueller Kirchensteuer.

Diese Kapitalertragsteuer sowie der Solidaritätszuschlag (insgesamt von 26,375 %) werden im Wege des Vorwegabzugs von dem Unternehmen an das jeweils zuständige Finanzamt abgeführt. Über diese Steuerzahlung erhält der Anleger eine Bescheinigung.

Diese Angaben gelten für Anleger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Für Anleger aus anderen Staaten können sich abweichende Regelungen aus dem jeweiligen nationalen Recht ergeben. Bei Fragen diesbezüglich nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Steuerberater auf.

Was passiert bei frühzeitiger Auflösung des Vertrags?

Grundsätzlich werden alle Verträge auf eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Kündigungsrechte der Anleger und der jeweiligen Emittentin (frühzeitige Auflösung) ergeben sich aus den Bedingungen des jeweiligen Anlageprodukts.

Was passiert mit dem Vertrag im Todesfall?

Im Falle eines Todes wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten an die Erben übertragen.